Achtung: Eine unbezahlte Abwesenheit wegen eines Streiks kann nur von Ihrem Vorgesetzten eingetragen werden..
Tatsächlich können Sie diese Art der Abwesenheit nicht auswählen, wenn Sie sie selbst eingeben, sondern nur „unbezahlte genehmigte Abwesenheit“.
Sie müssen daher Ihre Vorgesetzten bitten, Ihre Abwesenheit unter eindeutiger Angabe des Grundes „Streik“ zu protokollieren.
Dies ändert zwar nichts an der Lohnabrechnung, führt aber zu einer verzerrten Abrechnung der Streikenden durch das Management...